Hallo, bisher war die Rechtsprechung ja wohl so, daß PR-Beratung nicht als freie Tätigkeit anerkannt wurde, jedoch lese ich jetzt öfter, daß eben doch ... Stellt sich mir die Frage: dann darf ich als PR-Berater vermutlich - wenn ich denn frei sein möchte

- keine Pressekonferenz durchführen, weil nicht künstlerisch, oder doch? Welche Vorteile hätte ich, nach ca. 7 Jahren als Gewerbetreibende (da waren die Tätigkeitsfelder noch ein wenig andere), wenn ich mich für eine freie Tätigkeit entscheiden würde? Wie wirkt sich so etwas auf eine gemeinsame Steuererklärung mit dem Ehemann aus? Künstlersozialkasse: kann ich freiwillig ! rein (und raus

), wenn ich einen Teil meiner Einkünfte aus Textarbeit und auf Grund journalistischer Tätigkeit beziehe, der Rest aber als Gewerbe PR-Agentur läuft? Die würde dann ja auch einen Teil der PKV bezahlen, wenn ich das richtig sehe. Die Prozentsätze, die die KSK berechnet, beruhen die auf Nettoumsatz, Bruttoumsatz, Gewinn?
Viele Fragen, danke für Antwort!