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VDZ bekräftigt Forderung nach Kennzeichnungspflicht des Sendebezugs

[2008-06-16]

   Berlin (ots) - 

Beiträge im Internet müssen Sendebezug aufweisen / VDZ besteht auf
7-Tage-Vorhaltefrist / Keine Ratgeberportale

Der letzte Woche durch die Ministerpräsidenten verabschiedete
Arbeitsentwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrag erweitert zwar die
Online-Möglichkeiten von ARD und ZDF erheblich, setzt aber in einigen
Bereichen klare Grenzen. So sollen ARD und ZDF presseähnliche
Angebote im Internet nur "sendungsbezogen ausgestalten dürfen, womit
nicht auf eine konkrete Sendung bezogene Inhalte untersagt werden.
Die Notwendigkeit zu einer derartigen Beschränkung zeigt ein kurzer
Blick auf die Online Angebote der öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalten von heute. Dort finden sich zahlreiche Beiträge, die
weder einen offenkundigen Sendebezug aufweisen, noch auch nur die
Sendung nennen, auf die sich beziehen sollen. Darunter Beiträge wie:
"Die Kundschaft bleibt Morphosys treu" (boerse ARD), "Die zweite
Vermessung der Welt" (ZDF) oder Gemüse: "Bunt, knackig und gesund"
(ARD).

Der VDZ weist darauf hin, dass es nach der geplanten Regelung
künftig erforderlich sein wird, durch Nennung der Sendung den Bezug
des jeweiligen Artikels transparent zu machen. Die EU-Kommission wird
den vorliegenden Arbeitsentwurf in den kommenden Monaten überprüfen.
Die Verlage setzen darauf, dass die EU-Kommission den
grundrechtlichen umhegten Freiheitsbereich der privaten
Inhalteanbieter schützt. Dazu muss über den Entwurf des 12.
Rundfunkstaatsvertrags hinaus gewährleistet sein, dass Textbeiträge
im Internet nur zur Zusammenfassung gesendeter Inhalte und
keinesfalls länger als sieben Tage vorgehalten werden dürfen;
Ratgeber- und ähnliche Portale sind kategorisch auszuschließen.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de
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